mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
(die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.)
Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3500 kg zGm aber nicht mehr als 7500kg zGm, die zum Befördern von nicht mehr als 8 Personen außer Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Kraftfahrzeuge mit mehr als 3500 kg zGm aber nicht mehr als 7500 kg zGm, die zum Befördern von nicht mehr als 8 Personen außer Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Fahrzeugkombination max. 12.000 kg zGM.
Kfz über 3500 kg mit Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Kfz über 3500 kg mit Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter Diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.