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Fahrschule Mindestunterricht für Theorie und Praxis

Theoretischer Mindestunterricht

Der Fahrschule Mindestunterricht beim Ersterwerb der Fahrerlaubnis beträgt 12 Doppelstunden (a 90 Minuten). Erweitert man seine vorhandene Fahrerlaubnis auf eine zusätzliche Klasse, sind nurnoch sechs Doppelstunden zu leisten. Dazu kommt aber immer der klassenspezifische Stoff.

Klasse

Grundunterricht

Klassenspezifischer
Unterricht

Gesamt

A, A1

12 *

4

16

B

12*

2

14

C

6

10

16

C bei Vorbesitz von C1 oder D1

6

4

10

C bei Vorbesitz von D

6

2

8

CE

6

4

10

D

6

18

24

D bei Vorbesitz von C oder D1

6

8

14

D bei Vorbesitz von C1

6

12

18

L

12*

2

14

M

12*

2

14

T

12*

6

18

* Hiergilt die Verminderung des zu leistenden Unterrichts um 6 Doppelstunden, wenn der Bewerber bereits eine Fahrerlaubnis besitzt.

Sonderfahrten

A1
A B

A1 auf A
A auf A
Unbeschränkt

B auf C
C auf CE

C1 und C1E
im gemeinsamen Ausbildungsgang

C1 und C1E
im gemeinsamen Ausbildungsgang

Ausbildungsfahrt

Schulung auf Bundes- oder Landesstraße

Solo

Zug

Ges.

Solo

Zug

Ges.

5

3

5

1

3

4

3

5

8

Schulung auf Autobahn
oder Kraftfahrstraße

4

2

2

1

1

2

1

2

2

Schulung bei Dämmerung
oder Dunkelheit

3

1

3

0

2

2

0

3

3

Die Dauer der Ausbildung eines Fahrschülers wird immer, je nach seinen Vorkenntnissen, verschieden sein. Bei den Sonderfahrten ist aber eine feste Mindeststundenzahl vorgegeben.

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